Jetzt am Gesetz mitarbeiten!

Endlich ist es so weit: Unser Entwurf für ein hessisches Bürgerbeteiligungsgesetz ist auf CONSUL! Das heißt: Ab dem 30. März könnt ihr den Gesetzestext online lesen, kommentieren und bearbeiten. Denn was wäre ein Beteiligungsgesetz ohne echte Beteiligung?

Vielleicht habt ihr schon Erfahrungen mit Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden oder Einwohneranträgen gemacht? Dann bringt euch jetzt ein und arbeitet auf CONSUL an unserem Gesetzestext mit. Wir fordern darin, dass

  • Bürgerbegehren wieder während allen Phasen der Bauleitplanung zugelassen werden
  • die Hürden für Unterschriften- und Zustimmungsquoren gesenkt werden
  • der Kostendeckungsvorschlag abgeschafft wird
  • Bürgerbegehren auf Landkreisebene eingeführt werden
  • der Einwohnerantrag wieder eingeführt wird
  • es die Möglichkeit einer Vorabprüfung bei Bürgerbegehren gibt
  • die Frist bei kassatorischen Bürgerbegehren von acht Wochen auf drei Monate erhöht wird
  • und dass vor Bürgerentscheiden alle Abstimmungsberechtigten eine Informationsbroschüre mit Pro und Contra-Argumenten erhalten

 

Warum wir mit CONSUL arbeiten? CONSUL ist eine weltweit führende Open-Source-Plattform für digitale Bürgerbeteiligung und von New York bis Madrid wird sie von Kommunen für Stadtentwicklung und politische Entscheidungsprozesse benutzt. Uns überzeugt die Plattform aufgrund von Erfahrung und Transparenz. Deswegen setzen wir sie nun zum ersten Mal in Deutschland auf Landesebene ein!

Die Beteiligungsphase läuft einen Monat: Vom 30. März bis zum 30. April 2026. Danach werden wir eure Kommentare und Änderungsvorschläge in den Entwurf einarbeiten und das Gesetz finalisieren.

Arbeitet jetzt mit – für eine löwenstarke Demokratie in Hessen!