LöwenstarkeDemokratie

Beteiligungsgesetz für Hessen

LöwenstarkesBündnis fürHessen

Zukunftgemeinsamgestalten

Demokratie ist mehr als wählen gehen.

Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, über politische Entscheidungen selbst abzustimmen. 

Auf kommunaler Ebene können sie mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden Politik direkt mitgestalten.

Bisher waren die gesetzlichen Hürden sehr hoch, so dass viele Initiativen scheiterten. 

Jetzt wurden diese in Hessen noch verschärft!

Im Frühjahr 2025 hat die Hessische Landesregierung beschlossen: 
Bürgerbegehren zu großen Bauprojekten sind zukünftig nicht mehr möglich.

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Worum geht es?

Wir als Bürgerinnen und Bürger haben jetzt keine Möglichkeit mehr, bei wichtigen Themen wie dem Bau von Umgehungsstraßen, Müllverbrennungsanlagen oder Stromtrassen mitzuentscheiden. Dieser Beschluss schränkt unser Mitspracherecht und die direkte Demokratie in unseren Städten und Gemeinden massiv ein.

Das wollen wir ändern – gemeinsam mit euch! Wir sind ein Bündnis aus engagierten zivilgesellschaftlichen Organisationen und Parteien. Wir wollen die Demokratie in den hessischen Kommunen stärken und ausbauen.

Deshalb bereiten wir jetzt ein Volksbegehren für ein Beteiligungsgesetz vor. Dieses Gesetz soll direkte Mitbestimmung vor Ort verbessern, Verfahren vereinfachen und echte Partizipation garantieren.

Was uns besonders wichtig ist: An diesem Gesetzentwurf können alle Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten. So können wir zusammen ein modernes Gesetz für mehr Demokratie in Hessen zu schaffen.

Was genau soll geändert werden?

Mit diesem Gesetz werden wir die direkte Mitbestimmung vor Ort wieder möglich machen, Verfahren vereinfachen und echte Teilhabe garantieren. Es geht darum, dass 

Bürgerbegehren auf Landkreisebene eingeführt werden

— Bürgerbegehren wieder während allen Phasen der Bauleitplanung zulässig werden

— die Hürden für Unterschriften- und Zustimmungsquoren gesenkt werden

— der Kostendeckungsvorschlag abgeschafft wird

Bürgerbegehren vorab von der Verwaltung geprüft werden können

— die Frist bei Korrekturbegehren auf drei Monate verlängert wird

— es vor Bürgerentscheiden ein Infoheft mit Pro&Contra-Argumenten gibt

— und der Einwohnerantrag wieder eingeführt wird

Den vollständigen Gesetzentwurf inklusive Gesetzesbegründung findet ihr auf CONSUL.

Was ist ein Bürgerbegehren?

Was ist ein Bürgerbegehren?

Mit einem Bürgerbegehren können die Einwohnerinnen und Einwohner in ihrer Stadt oder Gemeinde direkt mitentscheiden. Es ist die einzige Möglichkeit, wie die Menschen abseits von Wahlen vor Ort selbst über konkrete Themen abstimmen können.

So funktioniert es: Wenn eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern mit einer Entscheidung der Gemeindevertretung nicht einverstanden ist oder ein bestimmtes Anliegen durchsetzen möchte, können sie ein Bürgerbegehren starten. Dazu müssen sie Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern sammeln, die wahlberechtigt sind.

Kommen genug Unterschriften zusammen und sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt es einen Bürgerentscheid. Dann stimmen alle Wahlberechtigten in der Gemeinde direkt über die Frage ab – ähnlich wie bei einer Wahl. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist dann genauso bindnend wie ein Beschluss der Gemeindevertretung.

Wer kann an dem Gesetz mitarbeiten?

An diesem Gesetz sollen alle mitarbeiten können. Es ist egal, ob ihr bereits Erfahrungen mit Bürgerbegehren gesammelt habt: Dieses Gesetz ist von allen, für alle.

Offen, transparent und gemeinsam.

Wie kann ich mitmachen?

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F A Q

Die direkte Demokratie auf Landesebene ist ein vierstufiges Verfahren. 
Hier stellen wir euch die einzelnen Schritte vor.

Vom Zulassungsverfahren bis zum Volksentscheid – aktuell bereiten wir die erste Phase vor: 
Dafür haben wir einen Gesetzentwurf erarbeitet. Der nächste Schritt ist die Sammlungsphase. 
Innerhalb von sechs Monaten wollen wir 50.000 Unterschriften sammlen. Bist du mit dabei?

Das Bündnis sammelt zusammen 50.000 Unterschriften.

Der Landeswahlleiter prüft, ob der Antrag alle Voraussetzungen erfüllt.

Die Landesregierung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben wird.

Mehr Demokratie beschafft die Listen und versendet sie.

Die Gemeinden legen die Listen zum Unterschreiben aus.

Man hat sechs Monate Zeit sich einzutragen.

Am Ende werden die Listen dem Landeswahlleiter übergeben.

Der Landeswahlausschuss ermittelt das Ergebnis und leitet es weiter.

Die Landesregierung veröffentlicht nach sechs Wochen das Ergebnis.

Der Landtag hat einen Monat Zeit, um über den Gesetzentwurf zu entscheiden.

Wenn er zustimmt, wird aus dem Gesetzentwurf ein Gesetz und das Verfahren ist beendet.

Wenn er den Entwurf ablehnt oder in geänderter Form beschließt, kommt es zu einem Volksentscheid.

Der Volksentscheid ist ähnlich wie eine Wahl. 

Er muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Einbringung des Gesetzentwurfs stattfinden, an einem Sonntag oder Feiertag. Das genaue Datum legt die Landesregierung fest.

Auf dem Stimmzettel kann man nur „Ja“ oder „Nein“ ankreuzen.

Das Gesetz gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen mit “Ja” gestimmt hat.

Diese Mehrheit muss mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten betragen.

Warum ein Beteiligungsgesetz?

Die Demokratie in Hessen beschränkt sich nicht auf Wahlen: Bürger haben auf Kommunalebene das Recht, direkten Einfluss auf die Politik zu nehmen. Durch das Bürgerbegehren können Einwohner politische Entscheidungen ihrer Gemeinde rückgängig machen oder selbst bindende Entscheidungen herbeiführen. Dies verbessert kommunale Verfahren und sorgt für eine höhere Akzeptanz politischer Entscheidungen.

Durch die hohen Hürden in Hessen wird es ihnen in der Praxis jedoch schwer gemacht, dieses Instrument anzuwenden. Im März 2025 hat die Landesregierung zudem beschlossen, dass Bürgerbegehren zu großen Infrastrukturprojekten wie Straßenbau, Deponieanlagen oder Bahn- und Stromtrassen künftig nicht mehr zulässig sind. Konkret betrifft das mehr als 10% aller Bürgerbegehren in Hessen. Das bedeutet einen massiven Eingriff in die demokratischen Rechte aller Hessinnen und Hessen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass Bürgerinnen und Bürger bei politischen Entscheidungen, die sie und ihre Gemeinde direkt betreffen, mitentscheiden können.

Deshalb wollen wir die jüngsten Einschnitte nicht nur umkehren, sondern die Gelegenheit nutzen und das hessische Bürgerbegehren grundlegend reformieren. Unser »Gesetz zur Stärkung der kommunalen Beteiligung« vereinfacht das Verfahren, baut Hürden und Einschränkungen ab und stärkt damit die demokratischen Rechte der Hessinnen und Hessen. Zusammen mit einem zivilgesellschaftlichen Bündnis kämpfen wir für eine löwenstarke Demokratie in Hessen.

Was ist das Beteiligungsgesetz?

Das »Gesetz zur Stärkung der kommunalen Beteiligung« (Beteiligungsgesetz) ist unser Gesetzentwurf für eine umfassende Demokratie-Reform in den hessischen Städten und Gemeinden. Die Menschen können die Politik in ihren Kommunen direkt mitbestimmen – in Hessen bestehen jedoch zahlreiche Hürden, die diese Mitbestimmung erschweren und einschränken. Im Folgenden schneiden wir die zentralen Inhalte unseres Gesetzes kurz an – weiter unten findest Du ausführliche Informationen zu jedem einzelnen Thema:

Bürgerbegehren reformieren

Das wichtigste Mittel der direkten Mitbestimmung auf Gemeindeebene in Hessen ist das Bürgerbegehren: Damit können Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen der Gemeinde rückgängig machen oder selbst bindende Entscheidungen herbeiführen. Doch es gibt viele Themen, zu denen kein Bürgerbegehren stattfinden kann. Besonders betroffen ist der Bereich Bauen: In Hessen kann ein Bürgerbegehren nur zu Beginn einer Bauleitplanung stattfinden – und Bürgerbegehren zu großen Bauprojekten wie Stromtrassen oder Umgehungsstraßen sind mittlerweile verboten.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Initiatoren eines Bürgerbegehrens eine Kostenschätzung vorlegen müssen – damit sind sie jedoch oft überfordert und ihnen fehlt der Einblick in notwendige Informationen zum Gemeindehaushalt. Deswegen wollen wir mit unserem Beteiligungsgesetz Bürgerbegehren wieder in allen Phasen der Bauleitplanung zulassen und den Kostendeckungsvorschlag streichen.

Darüber hinaus wollen wir Unterschriftenquoren und vor allem das Zustimmungsquorum (die Mindestanzahl an Ja-Stimmen beim Bürgerentscheid) senken, an denen Bürgerentscheide regelmäßig scheitern.

Einwohnerantrag wiedereinführen

Die Wiedereinführung des Einwohnerantrags wird eine niedrigschwellige Mitsprachemöglichkeit schaffen: Diese ermöglicht es den Bürgern einer Gemeinde mit wenig Aufwand, ein Thema auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung zu setzen.

Bürgerbegehren auf Landkreisebene

Zu guter Letzt wollen wir Bürgerbegehren auf Landkreisebene einführen: Dadurch wollen wir es den Bürgern ermöglichen, direkt über wichtige kommunale Belange wie Krankenhäuser oder Entsorgungsprojekte zu bestimmen.
 

Was ist der Kostendeckungsvorschlag?

Der Kostendeckungsvorschlag ist eine rechtliche Anforderung bei Bürgerbegehren in Hessen. Er verpflichtet die Initiatoren einen "nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren" Finanzierungsvorschlag vorzulegen, sofern das Begehren Kosten verursacht. Die Kombination aus hohen Anforderungen und einer strengen Rechtsprechung sorgen dafür, dass zahlreiche Bürgerbegehren in Hessen an dieser Hürde scheitern.

Hinzu kommt, dass die begehrenden Bürger oft keinen Zugang zu allen Haushaltsdaten haben, welche sie für einen zulässigen Kostendeckungsvorschlag benötigen. Hier werden Aufgaben, welche normalerweise die Ressourcen und Expertise von professionellen Verwaltungen erfordern, ohne einen nachvollziehbaren Grund an die Bürger verschoben. Zwar soll der Kostendeckungsvorschlag bei den Bürgern ein Bewusstsein für die finanzielle Tragweite eines Bürgerbegehrens schaffen, jedoch wird dieser Aspekt in der Phase des Bürgerentscheids ohnehin ausführlich thematisiert.  Erfahrungen aus Bayern, Hamburg und Thüringen zeigen, dass die Streichung des Kostendeckungsvorschlags problemlos möglich ist.
 

Was sind Unterschriften- und Zustimmungsquorum?

Die Unterschriften- und Zustimmungsquoren legen fest, wie viel Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sich in verschiedenen Phasen eines Bürgerbegehrens einbringen müssen.

Das Unterschriftenquorum:

Bevor sich die Gemeindevertretung mit einem Bürgerbegehren befasst, muss das Begehren von drei bis zehn Prozent der wahlberechtigten Einwohner unterschrieben worden sein – dies variiert je nach Größe der Gemeinde.
Das Quorum von zehn Prozent gilt für alle hessischen Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern: Damit betrifft es ganze 414 der 426 Gemeinden und ist aus unserer Sicht zu hoch angesetzt. Denn Erfahrungen aus Bundesländern mit bürgerfreundlicheren Regeln belegen: Ein niedrigeres Unterschriftenquorum sorgt für mehr Bürgerbeteiligung, führt aber keineswegs zu einer Flutung der Gemeinden durch Bürgerbegehren.

Aktuell findet in Hessen pro Gemeinde lediglich alle 25 Jahre ein Bürgerbegehren statt. Deshalb wollen wir, im Einklang mit Baden-Württemberg und Thüringen, das Unterschriftenquorum in kleinen Gemeinden auf 7% senken.

Das Zustimmungsquorum:

Mündet ein Bürgerbegehren erfolgreich im Bürgerentscheid, greift das Zustimmungsquorum: Hier müssen, erneut gestaffelt nach Gemeindegröße, 15-25% der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger dem Bürgerentscheid zustimmen, bevor ihn die Gemeinde umsetzen muss. 
Dies ist ebenfalls zu hoch: In Hessen scheitert jeder vierte Bürgerentscheide an dieser Hürde, obwohl sich oft eine klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerentscheid ausspricht. Dies bedeutet, dass Nein-Stimmen stärker ins Gewicht fallen als Ja-Stimmen. Um diesen Faktor zu schmälern, senken wir das Zustimmungsquorum auf 10-20%.

Was ist ein Einwohnerantrag?

Der Einwohnerantrag ist ein niedrigschwelliges Instrument der Bürgerbeteiligung. Er ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, ihre Anliegen direkt auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung zu setzen. Anders als beim Bürgerentscheid entscheiden die Antragsteller nicht selbst über ihr Anliegen, können aber die Gemeindevertretung zu einer verbindlichen Behandlung des Themas verpflichten. 

Für einen Einwohnerantrag genügen bereits Unterschriften von einem Prozent der stimmberechtigten Einwohner, wodurch es deutlich niedrigschwelliger als das Bürgerbegehren ist. Antrags- und stimmberechtigt sind hierbei alle Personen über 14 Jahren, die seit mehr als 3 Monaten in ihrer Gemeinde wohnen. Im Gegensatz zum Bürgerbegehren unterliegt der Einwohnerantrag keinem einschränkenden Themenkatalog. Alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeindevertretung fallen, können zum Gegenstand eines Antrags werden – von der Verkehrsplanung über Bauprojekte bis zum Umweltschutz.

Mit der Einführung des Einwohnerantrags erweitern wir das demokratische Instrumentarium in Hessen. Während Bürgerbegehren aufgrund der hohen Anforderungen für viele wichtige lokale Anliegen praktisch unbrauchbar sind, schafft der Einwohnerantrag einen niedrigschwelligen Weg zur direkten Teilhabe. Hinzu kommt: Alle deutschen Bundesländer kennen dieses demokratische Instrument – mit der Ausnahme von Hessen und Hamburg. Wir finden, dass es keinen Grund gibt, diese Ausnahmesituation weiter beizubehalten.

Wiederzulassung von Bürgerbegehren in allen Phasen der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung zählt in hessischen Gemeinden, Städten und Landkreisen zu den zentralen Politikbereichen.   Bis 2012 hatten Bürgerinnen und Bürger in Hessen die Möglichkeit, in allen Phasen der Bauleitplanung durch Bürgerbegehren direkten Einfluss auf die kommunale Planung zu nehmen. Seit der Gesetzesänderung sind solche Begehren jedoch nur noch beim Aufstellungsbeschluss – also ganz zu Beginn des Verfahrens – zulässig. In diesem frühen Stadium sind jedoch lediglich die grundsätzliche Konzeption und Eckdaten eines Projekts bekannt. Konkrete Informationen, welche für eine fundierte Meinungsbildung notwendig sind, liegen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. 

Bürgerbegehren haben in dieser Phase erhebliche Probleme bei der Mobilisierung, weil sie wie im „luftleeren Raum“ agieren müssen, da ein konkreter Bebauungsplanentwurf noch nicht existiert. Die Beschränkung auf den Aufstellungsbeschluss hat zur Folge, dass die Bevölkerung lediglich über das „Ob“ eines Projekts entscheiden kann, nicht aber über das „Wie“ seiner Umsetzung. Änderungen oder negative Entwicklungen im weiteren Verlauf der Bauleitplanung lassen sich somit nicht mehr korrigieren.

Die hessische Landesregierung hat diese ohnehin sehr restriktive Regelung nun weiter verschärft: Bürgerbegehren zu Planfeststellungsverfahren sind seit März 2025 nicht mehr möglich. Damit nimmt die Regierung den Bürgerinnen und Bürgern das Mitsprachrecht bei großen Bauprojekten wie Mülldeponien oder Trassen in ihrer Gemeinde. Diese Einschränkung geschieht obendrein ohne Not: Bürgerbegehren führen nicht zu einer grundsätzlichen Verzögerung bei Bauprojekten – anders als die Landesregierung es behauptet. Die Beschleunigung von Bauprojekten ist ein wünschenswertes Vorhaben – die Beschneidung der politischen Rechte der Hessinnen und Hessen wird jedoch dahin führen. Sie erzeugt vielmehr Unmut in der Bevölkerung und wird mit einem Mehraufkommen an Klagen diese Prozesse weiter verlangsamen.

Dies alles stellt somit einen massiven Einschnitt in die direkte Bürgerbeteiligung in Hessen dar – gerade bei Projekten wie der Ausweisung neuer Wohngebiete oder der Planung von Gewerbe- und Industrieflächen, die das unmittelbare Lebensumfeld der Einwohnerinnen und Einwohner entscheidend prägen. Deshalb sorgt unser Gesetz dafür, dass zukünftig Bürgerbegehren wieder in allen Phasen der Bauleitplanung, bis zum Satzungsbeschluss zulässig sind. 
 

Bürgerbegehren auf Landkreisebene

Hessen ist neben Baden-Württemberg das einzige Bundesland ohne Bürgerbegehren auf Landkreisebene.

Das wollen wir mit unserem Gesetz ändern. Da Hessen bereits Bürgerbegehren auf Gemeinde- und Volksbegehren auf Landesebene kennt, ist die Ergänzung auf Landkreisebene der logische nächste Schritt. 

Derzeit bestehen ungleiche Beteiligungsmöglichkeiten: Bürgerinnen und Bürger der kreisfreien Großstädte können über wichtige lokale Themen wie Krankenhäuser, Entsorgungsprojekte oder Schulplanung entscheiden, während Bürgerinnen und Bürgern in Landkreisen dasselbe Recht verwehrt wird. Unser Gesetz bringt Hessen in Einklang mit der überwiegenden Mehrheit der deutschen Bundesländer und erweitert die Möglichkeiten der direkten demokratischen Teilhabe. Da Landkreise deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger repräsentieren als einzelne Gemeinden, passen wir auf Landkreisebene das Unterschriftenquorum auf 3% und das Zustimmungsquorum auf 10% an. Hierdurch garantieren wir, dass engagierte Bürgerinnen und Bürger eine realistische Aussicht auf Erfolg haben, ohne dabei die Qualitätsschwelle zu niedrig anzusetzen.

Über uns

Wir sind ein Bündnis für direkte Demokratie in Hessen. Gemeinsam setzen wir uns für mehr Bürgerbeteiligung ein – und wehren uns gegen die Einschränkung von Bürgerbegehren.

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